Die Ehrenmitgliedschaft wird an Kolleginnen und Kollegen verliehen, welche die Interessen der Gastronomie und Hotellerie in unserem Kanton besonders gefördert haben.
Personen, die GastroAargau besonders nahe stehen, sich entweder immateriell oder materiell in einer besonderen Weise um den Verband, dessen Mitglieder oder in der Ausbildung verdient gemacht haben, können ebenfalls zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Jedes Mitglied, die Geschäftsleitung wie auch der Vorstand von GastroAargau können Mitglieder des Vereins zur Ernennung vorschlagen. Der Vorstand prüft die eingegangenen Anträge formal und entscheidet über deren Ernennung. Er nimmt danach Kontakt auf mit den Nominierten und schlägt diese der Mitgliederversammlung zur Wahl vor.
Gemäss Vorgabe von GastroSuisse haben Ehrenmitglieder weder ein Stimm- noch Wahlrecht.
Art. 4 Personen, die sich um GastroAargau besonders verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden. Sie werden zu den Versammlungen eingeladen und haben kein Stimm- und Wahlrecht. Sie sind von der Beitragspflicht an GastroAargau befreit.
† = verstorben
Wir freuen uns sehr, dass wir in den letzten Jahren einige Persönlichkeiten auf diese Weise auszeichnen durften und sind stolz darauf, dass wir immer noch Personen an unserer Seite haben, die sich für GastroAargau einsetzen.
Ihnen allen gehört unser aufrichtiger Dank für die geleistete Verbandsarbeit.