In jedem Betrieb muss eine Kontaktperson für Arbeitssicherheit (KOPAS) tätig sein. Diese Person wird in einem obligatorischen 1-tägigen Kurs ausgebildet.
Dieser Kurs entspricht den Vorgaben der Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) und basiert auf der Branchenlösung «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Gastgewerbe».
Sie kennen als KOPAS die Branchenlösung für das Gastgewerbe und können anhand der Betriebsanleitung die
Umsetzung in Ihrem Betrieb begleiten.
Ziel und Zweck der Gesetzesbestimmung:
Unfallursachen und Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz
Verhütung von Gesundheitsschäden und Arbeitsunfällen
Aspekte der integralen Sicherheit
Verhindern von Ausfalltagen als Folge von Unfällen und Krankheiten
Umsetzung der EKAS-Spezialrichtlinien im Betrieb
1 Tag von 08:30 bis 16:30
GastroAargau
GastroBildungsZentrum GBZ
Dammweg 23
5600 Lenzburg
CHF 360 - für Mitglieder von GastroAargau
CHF 410 - für Nichtmitglieder (NM)
inkl. dem Ordner
«Betriebsanleitung Arbeitssicherheit»